Ihr Warenkorb27 Artikel - 1.954,68 EuroWeitere Themen:SERVICE: Was ist ein „gebrauchtes Buch“? "Das Tatbestandsmerkmal „gebraucht“ ist ein Rechtsbegriff und unabhängig vom Erhaltungszustand des Buches zu betrachten. Gemeint ist, dass das Buch bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, in dem es durch Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten „Gebrauch“ gelangt ist. Die Pflicht zur Einhaltung des gebundenen Preises bezieht sich grundsätzlich nur auf den ersten Verkauf von Büchern an Letztabnehmer. […] Im Rechtssinne ist ein Buch daher „gebraucht“, sobald ein Letztabnehmer hierfür den gebundenen Ladenpreis bezahlt hat. Auf den Erhaltungszustand des Buches kommt es nicht an. Auch ein originalverpacktes und mangelfreies Buch ist daher i.S.d. § 3 Satz 2 BuchPrG gebraucht, wenn es zuvor von einem Letztabnehmer zum gebundenen Ladenpreis erworben wurde. " Auszug aus Franzen/Wallenfels/Russ, Preisbindungsgesetz, 5. Aufl., § 3 BuchPrG Rn. 30 Weiterführende Infos zu diesem Thema finden Sie auf www.preisbindungsgesetz.de
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